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4.

Häufig gestellte Fragen zur Therapie

Wie komme ich zu einem Therapieplatz?

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In der Regel bestehen in meiner Praxis Wartezeiten. Diese resultieren daraus, dass eine psychotherapeutische Behandlung meist regelmäßig über einen längeren Zeitraum durchgeführt wird, bis dieser Therapieplatz für einen neuen  Patienten frei wird.

Sie können sich telefonisch oder per Formular oder E-Mail anmelden und erhalten dann i.d.R. einen Anmeldebogen zugesandt. Diesen füllen Sie bitte aus und schicken ihn zurück. Er enthält, vor allem für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen , wichtige Informationen über Dringlichkeit und Indikation einer Behandlung, so dass dringende Fragen bereits vorgezogen geklärt  und unnötige Wartezeiten vermieden werden können.

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Welche psychotherapeutischen Verfahren werden in unserer Praxis angeboten?

 

Für den Bereich Erwachsenen Psychotherapie wird angeboten:

     - Verhaltenstherapie

     - tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

     - Katathym-imaginative Psychotherapie (KiP)

     - Gesprächspsychotherapie

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Durchgeführt wird die Behandlung überwiegend als Einzeltherapie. Gruppentherapie wird in der Praxis nach Indikation und bei  Zustandekommen einer homogenen Patientengruppe angeboten.

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Für den Bereich Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (bis 20 Jahre) wird angeboten:

-        Verhaltenstherapeutische Behandlung 

-        Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

-        Katathym-imaginative Therapie

-        begleitende (Mit-) Behandlung und/oder Beratung der Eltern

 

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Brauche ich für die psychotherapeutische Behandlung eine Überweisung?

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Sie können die Praxis direkt mit der Versichertenkarte (eGK)  aufsuchen.  Eine ärztliche Anordnung oder Überweisung für das Erstgespräch ist nicht erforderlich.

Danach erfolgt bei Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen die Abrechnung sämtlicher Leistungen über die Versichertenkarte.

Diese Regelung gilt grundsätzlich für psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, die eine Approbation erhalten haben und von der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zugelassen worden sind. Die jeweilige  Kassenärztliche Vereinigung führt eine Liste der zugelassenen Psychotherapeuten. Außerdem wird diese Liste den jeweiligen Geschäftsstellen der Krankenkassen zur Verfügung gestellt.

 

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Übernehmen die Krankenkassen die Kosten für eine Psychotherapie?

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In Verträgen zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Verbänden der Krankenkassen ist die Durchführung der Psychotherapie als Kassenleistung festgelegt. Die Psychotherapierichtlinien sehen vor, dass die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, die analytische Psychotherapie und die Verhaltenstherapie Leistungen der Krankenkassen sind, sofern eine Notwendigkeit (Indikation) dafür besteht. Falls über Vorgespräche („Probatorik“) hinaus die Einleitung einer Psychotherapie notwendig ist, wird ein entsprechender Antrag bei der Krankenkasse gestellt. Die Krankenkasse teilt im Bewilligungsbescheid mit, wie viele Stunden Psychotherapie genehmigt worden sind. Die Kosten für die Psychotherapie werden von der Krankenkasse voll übernommen. Eine Zuzahlung für den Patienten ist nicht vorgesehen.

Falls die beantragte Stundenzahl nicht ausreicht, gibt es die Möglichkeit, bis zu einer festgelegten Höchstgrenze entsprechend auf Antrag zu verlängern.

 

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Bei welchen Beschwerden sollte ich einen Psychotherapeuten aufsuchen?

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Viele Beschwerden und Symptome können auf dahinterliegende seelische Belastung oder Störung hinweisen. Eine Abklärung ist beispielsweise sinnvoll, wenn es zu einem länger anhaltenden Gefühl der inneren Leere kommt,  wenn unerklärliche Angstzustände ohne entsprechenden Anlass auftreten oder wenn man von Zwangsgedanken oder –Handlungen geplagt wird.

Weiterhin ist ein Warnsymptom, wenn es in Beziehungen mit Mitmenschen zu immer gleichen Abläufen kommt und man das Gefühl hat, einem inneren Muster zu erliegen und darunter zu leiden. Beispielsweise können häufige  Trennungen auf einen unbewussten Konflikt hinweisen, der sich jeweils neu in Beziehungen wiederholt. Ein weiterer Bereich sind somatische Symptome, für die eine hausärztliche oder fachärztliche Abklärung keine ausreichende organische Begründung liefert. Es kann sich dann um sogenannte psychosomatische Störungen handeln, deren eigentliche Ursache im seelischen Bereich zu suchen ist. Beispielsweise kann dies häufig bei Schmerzsyndromen der Fall sein, bei Hauterkrankungen, bei Störungen im Magen-Darm-Bereich oder bei Herzerkrankungen.

Eine psychotherapeutische Abklärung ist grundsätzlich sinnvoll, wenn man längere Zeit einer erheblichen Stresssituation oder Belastung ausgesetzt ist, weil diese akuten Belastungen häufig der Auslöser für eine psychische Erkrankung sind.

 

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Wie lange dauert eine Psychotherapie?

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Vorgespräche und eine testpsychologische Diagnostik dienen dazu abzuklären, wie tiefgehend ein seelischer Konflikt ist und in welchem Umfang Psychotherapie zur Besserung und Heilung angewandt werden sollte. In der Regel  entscheiden Psychotherapeut und Patient gemeinsam über den Abschluss einer Behandlung.

Für die verschiedenen Verfahren stehen teilweise unterschiedliche Behandlungskontingente zur Verfügung. Am besten klären Sie das vorab mit Ihrem Therapeuten.

 

 

Wie ist die Schweigepflicht geregelt?

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Bezüglich der Psychotherapie besteht die im Strafgesetzbuch festgelegte Schweigepflicht. Inhalte der Therapie dürfen vom Therapeuten ohne Erlaubnis des Patienten an keine Person oder Institution weitergeleitet werden.

Auch die Krankenkasse oder der Hausarzt des Patienten haben keinen Zugriff auf die Inhalte der Behandlung. Die Krankenkasse erfährt für den Antrag lediglich eine allgemein gehaltene Diagnose. Der Hausarzt oder der  überweisende Facharzt kann jedoch mit Zustimmung des Patienten einen Bericht vom Psychotherapeuten erhalten.

 

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Wie ist der Ablauf bei der Beantragung der Psychotherapie?

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Zunächst stehen am Anfang ein Erstgespräch, bei dem der Patient über sein Beschwerdebild berichtet und der behandelnde Psychotherapeut eine Einordnung der Störung vollzieht. Falls eine Indikation für Psychotherapie vorliegen könnte, werden weitere Vorgespräche durchgeführt. Danach wird eine Absprache getroffen, ob eine Behandlung in Form von Psychotherapie notwendig und sinnvoll ist und in welchem Umfang Psychotherapie bei der Krankenkasse beantragt werden soll. Falls es zu einem Antrag bei der Krankenkasse kommt, muss diese die Notwendigkeit überprüfen und erstellt danach einen Bescheid für den Patienten. Die Bearbeitung durch die Krankenkasse dauert derzeit vier bis acht Wochen.

 

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Welche Art Psychotherapie ist die richtige für mich?

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Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Kosten für die folgenden Verfahren übernommen: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Psychoanalyse.

In unserer Praxis werden  tiefenpsychologisch fundierte Kurzzeittherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie und Gesprächspsychotherapie  für Erwachsene, Jugendliche und Kinder  angeboten.

Die Behandlungskosten für eine Gesprächspsychotherapie werden zur Zeit leider noch nicht von den Krankenkassen übernommen. In die gesetzliche Krankenversicherung haben nur diejenigen Verfahren Aufnahme gefunden, die ihre Wirksamkeit wissenschaftlich über einen langen Zeitraum nachgewiesen haben und die über ein überprüftes Konzept und eine entsprechende methodische Herangehensweise verfügen und dies auch nachweisen konnten. Die Überprüfung der Gesprächspsychotherapie dauert zur Zeit noch an.

Entsprechend prüft die Kassenärztliche Vereinigung vor der Zulassung des jeweiligen Psychotherapeuten seine Qualifikation. Dabei sind nach dem Studium der Medizin oder der Psychologie (zusätzlich Sozialpädagogik bei  Kinder- und Jugendlichen -psychotherapie) mehrjährige Zusatzausbildungen in dem jeweiligen Psychotherapieverfahren nachzuweisen und bereits umfangreiche Erfahrungen in der Behandlung von Patienten. Dadurch ist die  Kassenzulassung eines Psychotherapeuten ein wichtiges Qualitätsmerkmal.

 

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Werden in der Psychotherapie Medikamente eingesetzt?

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Der Psychologische Psychotherapeut verordnet keine Medikamente. In der Regel kommt die psychotherapeutische Behandlung ohne medikamentöse Mitbehandlung aus. In bestimmten Notfällen wird jedoch der Hausarzt oder ein Facharzt eingeschaltet, damit vorübergehend eine Stützung über Psychopharmaka erfolgen kann. Zielsetzung einer Psychotherapie ist es, eine dauerhafte Einnahme von Psychopharmaka überflüssig zu machen.

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Wie wirkt sich die Gesundheitsreform auf die ambulante psychotherapeutische Versorgung aus ?

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Die bisherige Gesundheitspolitik der jetzigen Regierungskoalition hat viele Probleme geschaffen und Verschlechterungen gebracht. Nach dem als positiv zu wertenden Inkrafttreten des neuen Psychotherapeutengesetzes am 01.01.99  wurde kein ausreichendes Honorar für die ambulante psychotherapeutische Versorgung zur Verfügung gestellt. Dies hat im Jahr 1999 dazu geführt, dass viele psychotherapeutische Praxen an die Grenzen ihrer wirtschaftlichen Belastbarkeit gebracht worden sind. Die maßgeblichen Verbände der Psychotherapeuten haben zwar ständig auf diesen Missstand hingewiesen, tatsächlich ist aber bisher keine Veränderung durch das Bundesgesundheitsministerium oder die Krankenkassen erfolgt. Das durch die Gesundheitsreform vorgegebene sektorale Budget für den ambulanten Bereich führt dazu, dass die verschiedenen Arztgruppen in ständige Verteilungskämpfe verstrickt sind, und es ist zu  befürchten, dass die Psychotherapie hier nicht ausreichend bedacht wird. Zwar steht im Gesetz zur Gesundheitsreform, dass eine angemessene Vergütung für die psychotherapeutischen Leistungen erfolgen soll, ob dies aber umgesetzt wird, ist leider fraglich.

 

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Wie ist Psychotherapie bei den privat Versicherten geregelt?

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Der Umfang der Psychotherapie ist bei den verschiedenen privaten Krankenversicherungen unterschiedlich. Teilweise gibt es pauschale Stundenzahlen pro Jahr (häufig 20 oder 30 Sitzungen), die ohne weiteren Antrag in  Anspruch genommen werden können. Manche Gesellschaften sehen, ähnlich wie bei den gesetzlichen Krankenkassen, vor, dass zunächst eine Prüfung des Antrages erfolgt und dann über die beantragte Stundenzahl für Psychotherapie entschieden wird.

Die Abrechnung der Psychotherapie richtet sich nach einer eigenen  Gebührenordnung für Psychotherapeuten  (GOP),  die mit den entsprechenden Leistungen der GOÄ identisch ist. Die Praxis hat die Abrechnungen der Leistungen an Privatversicherte an ein externes Dienstleistungsunternehmen übertragen (MEDAS). Privat Versicherte erhalten in der Regel monatlich eine Honorar Rechnung von MEDAS. Auf der Rechnung aufgeführt sind die erbrachten Leistungen, der Patient/in und der ICD – 10 Diagnose Code.

 

Wie ist die Regelung für Beihilfeberechtigte?

Bei Versicherten, die beihilfeberechtigt sind, gilt die Beihilfeverordnung für Psychotherapie. Dort ist einheitlich geregelt, dass eine Kostenübernahme für die Verfahren Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte  Psychotherapie und Psychoanalyse besteht. Falls mehr als 10 Sitzungen Psychotherapie erforderlich sind, muss ein entsprechend Antrag bei der Beihilfestelle vorab gestellt werden.

Die private Krankenversicherung des Beihilfeberechtigten schließt sich dann dem Bescheid der Beihilfestelle entsprechend an. Die Abrechnung für Beihilfeberechtigte richtet sich nach  einer eigenen  Gebührenordnung für Psychotherapeuten  (GOP),  die mit den entsprechenden Leistungen der GOÄ identisch ist.

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