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Häufig gestellte Fragen zur Therapie
Wie komme ich zu einem Therapieplatz?
In der Regel bestehen in meiner Praxis Wartezeiten. Diese resultieren daraus, dass eine psychotherapeutische Behandlung meist regelmäßig über einen längeren Zeitraum durchgeführt wird, bis dieser Therapieplatz für einen neuen Patienten frei wird.
Sie können sich telefonisch oder per Formular oder E-Mail anmelden und erhalten dann i.d.R. einen Anmeldebogen zugesandt. Diesen füllen Sie bitte aus und schicken ihn zurück. Er enthält, vor allem für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen , wichtige Informationen über Dringlichkeit und Indikation einer Behandlung, so dass dringende Fragen bereits vorgezogen geklärt und unnötige Wartezeiten vermieden werden können.
Brauche ich für die psychotherapeutische Behandlung eine Überweisung?
Sie können die Praxis direkt mit der Versichertenkarte (eGK) aufsuchen. Eine ärztliche Anordnung oder Überweisung für das Erstgespräch ist nicht erforderlich.
Danach erfolgt bei Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen die Abrechnung sämtlicher Leistungen über die Versichertenkarte.
Diese Regelung gilt grundsätzlich für psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, die eine Approbation erhalten haben und von der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zugelassen worden sind. Die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung führt eine Liste der zugelassenen Psychotherapeuten. Außerdem wird diese Liste den jeweiligen Geschäftsstellen der Krankenkassen zur Verfügung gestellt.
Bei welchen Beschwerden sollte ich einen Psychotherapeuten aufsuchen?
Viele Beschwerden und Symptome können auf dahinterliegende seelische Belastung oder Störung hinweisen. Eine Abklärung ist beispielsweise sinnvoll, wenn es zu einem länger anhaltenden Gefühl der inneren Leere kommt, wenn unerklärliche Angstzustände ohne entsprechenden Anlass auftreten oder wenn man von Zwangsgedanken oder –Handlungen geplagt wird.
Weiterhin ist ein Warnsymptom, wenn es in Beziehungen mit Mitmenschen zu immer gleichen Abläufen kommt und man das Gefühl hat, einem inneren Muster zu erliegen und darunter zu leiden. Beispielsweise können häufige Trennungen auf einen unbewussten Konflikt hinweisen, der sich jeweils neu in Beziehungen wiederholt.
Ein weiterer Bereich sind somatische Symptome, für die eine hausärztliche oder fachärztliche Abklärung keine ausreichende organische Begründung liefert. Es kann sich dann um sogenannte psychosomatische Störungen handeln, deren eigentliche Ursache im seelischen Bereich zu suchen ist. Beispielsweise kann dies häufig bei Schmerzsyndromen der Fall sein, bei Hauterkrankungen, bei Störungen im Magen-Darm-Bereich oder bei Herzerkrankungen.
Eine psychotherapeutische Abklärung ist grundsätzlich sinnvoll, wenn man längere Zeit einer erheblichen Stresssituation oder Belastung ausgesetzt ist, weil diese akuten Belastungen häufig der Auslöser für eine psychische Erkrankung sind.
Wie lange dauert eine Psychotherapie?
Vorgespräche und eine testpsychologische Diagnostik dienen dazu abzuklären, wie tiefgehend ein seelischer Konflikt ist und in welchem Umfang Psychotherapie zur Besserung und Heilung angewandt werden sollte. In der Regel entscheiden Psychotherapeut und Patient gemeinsam über den Abschluss einer Behandlung.
Für die verschiedenen Verfahren stehen teilweise unterschiedliche Behandlungskontingente zur Verfügung. Am besten klären Sie das vorab mit Ihrem Therapeuten.
Wie ist die Schweigepflicht geregelt?
Bezüglich der Psychotherapie besteht die im Strafgesetzbuch festgelegte Schweigepflicht. Inhalte der Therapie dürfen vom Therapeuten ohne Erlaubnis des Patienten an keine Person oder Institution weitergeleitet werden.
Auch die Krankenkasse oder der Hausarzt des Patienten haben keinen Zugriff auf die Inhalte der Behandlung. Die Krankenkasse erfährt für den Antrag lediglich eine allgemein gehaltene Diagnose. Der Hausarzt oder der überweisende Facharzt kann jedoch mit Zustimmung des Patienten einen Bericht vom Psychotherapeuten erhalten.
Werden in der Psychotherapie Medikamente eingesetzt?
Der Psychologische Psychotherapeut verordnet keine Medikamente. In der Regel kommt die psychotherapeutische Behandlung ohne medikamentöse Mitbehandlung aus.
Zielsetzung einer Psychotherapie ist es, eine dauerhafte Einnahme von Psychopharmaka überflüssig zu machen.
Wie ist Psychotherapie bei den privat Versicherten geregelt?
Der Umfang der Psychotherapie ist bei den verschiedenen privaten Krankenversicherungen unterschiedlich. Teilweise gibt es pauschale Stundenzahlen pro Jahr (häufig 20 oder 30 Sitzungen), die ohne weiteren Antrag in Anspruch genommen werden können. Manche Gesellschaften sehen, ähnlich wie bei den gesetzlichen Krankenkassen, vor, dass zunächst eine Prüfung des Antrages erfolgt und dann über die beantragte Stundenzahl für Psychotherapie entschieden wird.
Die Abrechnung der Psychotherapie richtet sich nach einer eigenen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die mit den entsprechenden Leistungen der GOÄ identisch ist. Die Praxis hat die Abrechnungen der Leistungen an Privatversicherte an ein externes Dienstleistungsunternehmen übertragen (MEDAS). Privat Versicherte erhalten in der Regel monatlich eine Honorar Rechnung von MEDAS. Auf der Rechnung aufgeführt sind die erbrachten Leistungen, der Patient/in und der ICD – 10 Diagnose Code.
Wie ist die Regelung für Beihilfeberechtigte?
Bei Versicherten, die beihilfeberechtigt sind, gilt die Beihilfeverordnung für Psychotherapie. Dort ist einheitlich geregelt, dass eine Kostenübernahme für die Verfahren Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Psychoanalyse besteht.
Die private Krankenversicherung des Beihilfeberechtigten schließt sich dann dem Bescheid der Beihilfestelle entsprechend an. Die Abrechnung für Beihilfeberechtigte richtet sich nach einer eigenen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die mit den entsprechenden Leistungen der GOÄ identisch ist.